Auswirkungen eines großen Brandes auf Unternehmen

sind wieder voll betriebsfähig
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nehmen den betrieb nie wieder auf
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fusionieren oder werden verkauft
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sind nach 3 Jahren aus dem geschäft
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Quelle: VGH Versicherungen

Beugen Sie vor – schulen Sie sich und Ihre Beschäftigten!

aus- und fortbildung

Brandschutzunterweisung

Sinn und zweck

Die Unterweisung umfasst Kenntnisse über Brandgefahren, das Verhalten im Brandfall und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten im Ernstfall richtig reagieren können, um Brände zu verhindern oder effektiv zu bekämpfen und so Personen- und Sachschäden zu minimieren.

vorgaben zur umsetzung

Die rechtlichen Grundlagen zur Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2), der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§ 22 Abs. 2) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Abschnitt 6.2) festgelegt.

Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, alle Mitarbeitenden regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen. 

ausführung

Bei der Aus- und Fortbildung setze ich auf eine gut abgestimmte Kombination aus theoretischem Wissen und praktischen Übungen. Die Schulung umfasst Themen wie die Grundlagen des Brandschutzes, die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie das richtige Verhalten im Brandfall.

Mein Ziel ist es, die Beschäftigten mit der Handhabung von Feuerlöschern vertraut zu machen und sie im sicheren Umgang mit Entstehungsbränden zu schulen. Neben allgemeinen Brandschutzthemen werden auch spezifische betriebliche Besonderheiten behandelt, die für Ihr Unternehmen sowie Objekt relevant sind.

Dauer: ca. 1 – 2 Stunden  (je nach Anzahl der Teilnehmer / Aufgabenspektrum).

Aus- und fortbildung

Brandschutzhelfer

Sinn und zweck

Ein Brandschutzhelfer kann in Ihrem Unternehmen eine essenzielle Rolle im Brandfall spielen. Meine umfassende und praxisnahe Ausbildung bereitet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal auf alle Aspekte der Brandentstehung, -verhütung und -bekämpfung vor.

vorgaben zur umsetzung

Die Notwendigkeit zur Bestellung und Schulung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2), der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§ 22 Abs. 2) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Abschnitt 6.2). Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-023).

Demnach sind i.d.R. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Hierbei sollte auch Schichtbetrieb, Urlaub sowie sonstige Abwesenheiten sowie ständig wechselndes Personal mit berücksichtigt werden.

ausführung

In meinen Schulungen für Brandschutzhelfer kombiniere ich fundiertes theoretisches Wissen mit praxisnahen Übungen. Die Ausbildung deckt wesentliche Bereiche wie die Grundlagen des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktion und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen, die Risiken durch Brände und das korrekte Verhalten im Notfall ab. 

Eines der Hauptanliegen ist es ebenfalls, die Grundsätze der Verbrennung und somit auch die Art und Weise des Löschens zu verstehen. Dies ermöglicht es, die Brandschutzhelfer im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen und sie darauf vorzubereiten, Entstehungsbrände sicher und effektiv zu bekämpfen. 

In einer Begehung werden die örtlichen Besonderheiten erläutert – somit fließen neben den allgemeinen Aspekten des Brandschutzes auch die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen Ihres Unternehmens ein.

Dauer ca. 3 – 4 Stunden (je nach Anzahl der Teilnehmer / Aufgabenspektrum)

Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen sowie ein Angebot