Bestuhlungspläne
Für Versammlungsstätten, welche Platz für mehr als 200 Personen bieten, werden Bestuhlungspläne gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV) gefordert.
Durch eine Planung im Vorfeld kann eine „Überbelegung“ verhindert werden sowie eine sinnvolle Bestuhlung aufgrund der Flucht- und Rettungswegsituation vor Ort definiert werden. Diese Pläne sind zudem von Behörden (i.d.R. Kommunen) freizugeben bzw. zu genehmigen.
Bestuhlungspläne werden i.d.R. im Eingangsbereich ausgehängt und dienen somit auch dazu, dass dass sich die Besucher einer Veranstaltung über die örtlichen Gegebenheiten informieren kann – insbesondere was das zügige Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall betrifft.
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Sie dienen in erster Linie dazu, dass sich der Besucher einer Veranstaltung über die örtlichen Gegebenheiten informieren kann – insbesondere was das zügige Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall betrifft.
Flucht- und Rettungspläne werden hierdurch nicht ersetzt – eine Kombimation aus beidem ist allerdings umsetzbar!