Brandschutzordnungen
Ein wesentlicher Teil des organisatorischen Brandschutzes stellen Brandschutzordnungen dar.
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Sinn und Zweck
Brandschutzordnung – Teil A
Diese Brandschutzordnung enthält allgemeine Verhaltensregeln und Informationen für alle Personen, die sich in einem Gebäude oder einer Einrichtung aufhalten. Hierzu gehören beispielsweise Hinweise zum Verlassen des Gebäudes, zur Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen und Notausgängen sowie allgemeine Verhaltensregeln im Notfall. Der rote Rahmen hebt sie bereits optisch von anderen Mitteilungen / Aushängen ab.
Da sich Gebäude in ihrer baulichen und technischen Ausführungen (Aufzug, Brandmeldeanlage, …) unterscheiden, ist eine Brandschutzordnung immer individuell anzupassen. Selbst innerhalb eines Unternehmens können sich so unterschiedliche Aushänge nach Teil A ergeben.
Brandschutzordnung – Teil B
Diese Brandschutzordnung richtet sich speziell an die Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens oder einer Einrichtung. Sie enthält detaillierte Anweisungen zum Verhalten im Brandfall, zur Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen und anderen Brandschutzeinrichtungen sowie zum Melden von Bränden und anderen gefährlichen Situationen.
Brandschutzordnung – Teil C
Diese Brandschutzordnung ist für besonders gefährdete Bereiche wie beispielsweise Werkstätten mit erhöhtem Brandrisiko oder Einrichtungen mit besonderen Gefahrenstoffen gedacht. Sie enthält spezifische Anweisungen und Verhaltensregeln, die auf die besonderen Gegebenheiten dieser Bereiche zugeschnitten sind. Er wird zudem gefordert, wenn Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind. Dies sind z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure oder aber Personen mit Ordnungsfunktionen (z.B. Evakuierungshelfer, …).