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Sinn und Zweck

Brandschutzordnung – Teil A

Diese Brandschutzordnung enthält allgemeine Verhaltensregeln und Informationen für alle Personen, die sich in einem Gebäude oder einer Einrichtung aufhalten. Hierzu gehören beispielsweise Hinweise zum Verlassen des Gebäudes, zur Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen und Notausgängen sowie allgemeine Verhaltensregeln im Notfall. Der rote Rahmen hebt sie bereits optisch von anderen Mitteilungen / Aushängen ab.

Da sich Gebäude in ihrer baulichen und technischen Ausführungen (Aufzug, Brandmeldeanlage, …) unterscheiden, ist eine Brandschutzordnung immer individuell anzupassen. Selbst innerhalb eines Unternehmens können sich so unterschiedliche Aushänge nach Teil A ergeben.

Brandschutzordnung – Teil B 

Diese Brandschutzordnung richtet sich speziell an die Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens oder einer Einrichtung. Sie enthält detaillierte Anweisungen zum Verhalten im Brandfall, zur Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen und anderen Brandschutzeinrichtungen sowie zum Melden von Bränden und anderen gefährlichen Situationen.

Brandschutzordnung – Teil C

Diese Brandschutzordnung ist für besonders gefährdete Bereiche wie beispielsweise Werkstätten mit erhöhtem Brandrisiko oder Einrichtungen mit besonderen Gefahrenstoffen gedacht. Sie enthält spezifische Anweisungen und Verhaltensregeln, die auf die besonderen Gegebenheiten dieser Bereiche zugeschnitten sind. Er wird zudem gefordert, wenn Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind. Dies sind z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure oder aber Personen mit Ordnungsfunktionen (z.B. Evakuierungshelfer, …).

Vorgaben zur Umsetung

In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Erstellung und Inhalte von Brandschutzordnungen. Hier sind die rechtlichen Vorgaben zu Brandschutzordnungen zusammengefasst:

  1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die ArbStättV enthält grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten. Sie schreibt vor, dass der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung treffen und die Beschäftigten über die erforderlichen Verhaltensregeln im Brandfall informieren muss.
  2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2): Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV im Hinblick auf den Brandschutz. Sie gibt detaillierte Vorgaben zur Erstellung von Brandschutzordnungen, einschließlich Inhalt und Struktur.
  3. Brandschutzgesetze und -verordnungen der Bundesländer: Zusätzlich zur ArbStättV können in den Brandschutzgesetzen und -verordnungen der einzelnen Bundesländer weitere spezifische Anforderungen an Brandschutzordnungen festgelegt sein. Diese können je nach Bundesland variieren, daher ist es wichtig, die entsprechenden landesspezifischen Vorschriften zu beachten.
  4. Technische Baubestimmungen: Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden müssen auch die technischen Baubestimmungen eingehalten werden. Diese enthalten unter anderem Anforderungen an den baulichen Brandschutz, die ebenfalls in die Erstellung von Brandschutzordnungen einfließen können.
  5. Bauvorschriften / Gesetze: Je nach Landesrecht findet sich auch in der länderspezifischen Bauordnung ein Verweis auf die Erstellung von Brandschutzordnungen. So ist z.B. in Bayern der Betreiber einer Verkaufsstätte dazu verpflichtet, in Absprache mit der zuständigen Brandschutzbehörde eine Brandschutzordnung zu erstellen. Diese Brandschutzordnung muss insbesondere die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz festlegen. Darüber hinaus sind darin die Maßnahmen zu definieren, die im Gefahrenfall für die Evakuierung der Verkaufsstätte und die Rettung von Menschen mit Behinderung erforderlich sind.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Brandschutzordnungen individuell auf die jeweilige Arbeitsstätte zugeschnitten sein müssen, um den spezifischen Gegebenheiten und Gefahren gerecht zu werden. Daher sollten sie in Zusammenarbeit mit Fachleuten erstellt werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Notfall effektiv genutzt werden können.