Ein Gedankenspiel…

Sie sind berufstätig, engagieren sich nebenbei in der Freiwilligen Feuerwehr. Nach einem anstrengenden Arbeitstag sind Sie gerade eingeschlafen. Plötzlich werden Sie wieder geweckt – es ertönt ein Alarm!

„Brand Industriegebäude bei der Firma …“ lautet die Alarmdurchsage.

Auf dem Weg vom Wohnhaus zum Feuerwehrhaus gehen Ihnen die ersten Gedanken und Überlegungen durch den Kopf. Auf der Anfahrt zum Einsatzobjekt sortieren Sie diese. Vor Ort beginnt die oft schwierige und zeitintensive Erkundung.

Genau deshalb ist bei bestimmten Objekten ein Feuerwehrplan gefordert! Dieser steht der Feuerwehr im Vorfeld zur Verfügung und ermöglicht eine sofortige Vorab-Information zur baulichen Anlage und deren Nutzung. Die Zeit der Anfahrt kann genutzt werden um wertvolle Informationen zu gewinnen!

Sie benötigen weitere Informationen?

Hier werden Sie fündig!

Gemäß der DIN 14095 besteht ein Feuerwehrplan grundsätzlich aus folgenden Teilen:

  • Allgemeine Objektinformation
  • Zusätzlich textliche Erläuterung
  • Übersichtsplan
  • Geschosspläne
  • ggf. Sonderplan (z.B. PV-Anlage, Abwasser, …)

In einem Feuerwehrplan sind zahlreiche einsatzrelevante Informationen enthalten. Diese umfassen u.a. die Anfahrtswege, Zugänge, Geschossangaben, Gefahrenschwerpunkte, Löscheinrichtungen etc.


Die Forderung eines Feuerwehrplans kann auf vielfältige Weise her kommen, so z.B.

  • Objekte nach Sonderbauverordnungen
  • Muster-Industriebaurichtlinie (5.14)
  • Versammlungsstättenverordnung (§42)
  • Beherbergungsstättenverordnung (§11)
  • Katastrophenschutzgesetz (Art. 8)
  • Störfallbetriebe
  • Forderung der Brandschutzdienststelle / Baugenehmigungsbehörde
  • Forderung der Kommunen nach §24 VVB

Neben der Normung in der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ können zusätzliche Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle vorhanden sein. Diese gilt es zu beachten und in die Pläne mit ein zu arbeiten.


Ein Feuerwehrplan ist alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu überprüfen und bei Änderungen der baulichen Anlage entsprechend anzupassen.

Nur ein aktueller Plan kann helfen!

 Anfahrtswege, Zugänge, Geschossangaben, Gefahrenschwerpunkte, Löscheinrichtungen etc. – sämtliche einsatzrelevanten Informationen sind enthalten.

Gemäß der DIN 14095 besteht ein Feuerwehrplan grundsätzlich aus folgenden Teilen:

  • Allgemeine Objektinformation
  • Zusätzlich textliche Erläuterung
  • Übersichtsplan
  • Geschosspläne
  • ggf. Sonderplan

 

Die Forderung eines Feuerwehrplans kann auf vielfältige Weise her kommen, so z.B.

  • Objekte nach Sonderbauverordnungen
  • Muster-Industriebaurichtlinie (5.14)
  • Versammlungsstättenverordnung (§42)
  • Beherbergungsstättenverordnung (§11)
  • Katastrophenschutzgesetz (Art. 8)
  • Störfallbetriebe
  • Forderung der Brandschutzdienststelle / Baugenehmigungsbehörde
  • Forderung der Kommunen nach §24 VVB

Neben der Normung in der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ können zusätzliche Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle vorhanden sein. Diese gilt es zu beachten und in die Pläne mit ein zu arbeiten.

Diese Abstimmungen sind Bestandteil der Erstellung und werden von mir übernommen.

Ihre Feuerwehrpläne erstelle ich i.d.R. im Format DIN A3. Je nach Bedarf können auch die Größen A2 sowie Einzelpläne in A4 in Betracht kommen. Alle Pläne werden jeweils auf das Format DIN A4 gefalzt – somit passt der Plansatz in eine entsprechende Mappe / Ordner. Der Plansatz wird zusätzlich als PDF übermittelt – ideal für die Verwendung von Einsatzführungssoftware bei der zuständigen Feuerwehr.

Da die Anzahl der benötigten Sätze je nach Landkreis unterschiedlich ist, kümmere ich mich hier um die Klärung mit der zuständigen Stelle.