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Sinn und Zweck

Der Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Material sowie den Brandbekämpfungseinrichtungen. Um bewusst die wichtigen Informationen in den Vordergrund zu stellen, wird soweit möglich auf Text verzichtet und mit eindeutigen Piktogrammen gearbeitet.

Eine bauliche Anlage hat viele Facetten im Bereich der Sicherheitsausstattung – auch hier ist der Flucht- und Rettungsplan ein wichtiger Baustein. Er hilft Menschen, sich selbst über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren und somit im Ernstfall die Wege entsprechend zu kennen.

 

Doch nicht nur die Flucht- und Rettungswege sind darauf zu finden, auch Anweisungen zum Verhalten im Brandfall bzw. bei einem Unfall helfen den Menschen im Gebäude.

Damit ein Flucht- und Rettungsplan auch helfen kann, ist er in öffentlichen Bereichen sowie am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen dauerhaft anzubringen. Dies kann z. B. der Treppenraum, Eingangsbereich, Hauptzugänge zu Geschossen oder Flure sein. Aber auch Bereiche in denen sich viele Personen in einem Gebäude regelmäßig aufhalten bieten sich an – beispielsweise Cafeterias, Kantinen oder Treffpunkte.

 Sie enthalten u. a.:

  • Grundriss des Gebäudes
  • Lage der Notausgänge
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Handdruckknopfmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Personen einer baulichen Anlage
  • Standort des Betrachters (Lagerichtig in Blick auf den Plan)

Vorgaben zur Umsetung

Die Pläne sind in der DIN ISO 23601 genormt und verwenden Symbole aus der DIN EN ISO 7010.

 Eine Forderung nach Flucht-und Rettungsplänen geht in den meisten Fällen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes hervor, wie beispielsweise aus der ASR 2.3 sowie der DGUV Regel 100-001.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden z.B. folgende Punkte betrachtet:

  • Liegt eine unübersichtliche Fluchtwegführung vor?
  • Liegt ein hoher Anteil an ortsunkundigen Personen vor?
  • Liegt eine erhöhte Gefährdung (z.B. durch Brand, Explosion, …) vor?

Für folgende Objekte kann sich daraus – je nach Einzelfall – eine Notwendigkeit zum Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ergeben:

  • Verkaufsstätten (z. B. Einkaufszentren, Discounter, …)
  • Versammlungsstätten (z.B. Kinos, Schwimmbäder, …)
  • Betreuung von Menschen (z. B. Schulgebäude, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheim, …)

Weiterhin ist in manchen Sonderbauverordnungen die konkrete Forderung nach Flucht- und Rettungsplänen genannt:

  • Unterkünfte (z.B. Beherbergungsstätten mit >30 Betten laut VStättV für Bayern)
  • Hochhäuser (nach MHHR)

Flucht- und Rettungspläne sind aktuell zu halten – sollten sich bauliche Änderungen am Gebäude ergeben, ist auch eine Anpassung der Pläne notwendig. Nur ein korrekter Plan kann im Gefahrenfall helfen! 

Vorgaben zur Umsetung

Die Flucht- und Rettungspläne werden gedruckt im Format DIN A3 geliefert. Sofern der Bedarf besteht, kümmere ich mich ebenfalls um die Beschaffung sowie Montage der entsprechenden Rahmen. Hierbei können Sie zwischen verschiedenen Modellen wählen.