Beugen Sie vor – schulen Sie sich und Ihre Beschäftigten!

aus- und fortbildung

Brandschutzunterweisung

Sinn und zweck

Die Unterweisung umfasst Kenntnisse über Brandgefahren, das Verhalten im Brandfall und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten im Ernstfall richtig reagieren können, um Brände zu verhindern oder effektiv zu bekämpfen und so Personen- und Sachschäden zu minimieren.

vorgaben zur umsetzung

Die rechtlichen Grundlagen zur Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2), der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§ 22 Abs. 2) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Abschnitt 6.2) festgelegt.

Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, alle Mitarbeitenden regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen. 

ausführung

Bei der Aus- und Fortbildung setze ich auf eine gut abgestimmte Kombination aus theoretischem Wissen und praktischen Übungen. Die Schulung umfasst Themen wie die Grundlagen des Brandschutzes, die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie das richtige Verhalten im Brandfall.

Mein Ziel ist es, die Beschäftigten mit der Handhabung von Feuerlöschern vertraut zu machen und sie im sicheren Umgang mit Entstehungsbränden zu schulen. Neben allgemeinen Brandschutzthemen werden auch spezifische betriebliche Besonderheiten behandelt, die für Ihr Unternehmen sowie Objekt relevant sind.


Dauer:

ca. 1 – 2 Stunden, diese ist abhängig von Aufgabenspektrum des Unternehmens, Anzahl der Teilnehmer sowie Art der Unterweisung wie Erst-, Folge-, oder Anlassbezogen.